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Der Wechsel zur E-Mobilität lohnt sich jetzt mehr denn je. Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes erhalten Privatpersonen gezielte finanzielle Unterstützung für den Kauf oder das Leasing eines Neuwagens Dank der sozialen Staffelung profitieren insbesondere Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen von besonders attraktiven Prämien – rückwirkend gültig für Zulassungen ab dem 1. Januar 2026.
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Häufig gestellte Fragen
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unseren Leasingprozess.
Welche Voraussetzungen muss ich für ein Leasing erfüllen?
Um ein Fahrzeug zu leasen, benötigen Sie eine positive Bonität und in der Regel eine feste Anstellung oder eine stabile Einkommensquelle. Bei gewerblichen Leasinganfragen können zusätzliche Nachweise, wie die Gewerbeanmeldung oder Bilanzen, erforderlich sein. Unsere Leasingabteilung berät Sie gerne zu den individuellen Anforderungen und unterstützt Sie bei den nächsten Schritten.
Wie wird die monatliche Leasingrate berechnet?
Die monatliche Leasingrate wird basierend auf mehreren Faktoren berechnet: dem Fahrzeugmodell, der Laufzeit des Leasingvertrags, der jährlichen Kilometerleistung und gegebenenfalls einer Anzahlung. Zusätzliche Optionen wie Wartungspakete oder Versicherungen können ebenfalls Einfluss auf die Leasingrate haben. Wir stellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zusammen, das auf Ihre Wünsche und Anforderungen zugeschnitten ist.
Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?
Am Ende der Leasinglaufzeit gibt es verschiedene Optionen: Sie können das Fahrzeug zurückgeben, ein neues Fahrzeug leasen oder – je nach Vertragsbedingungen – das Fahrzeug zu einem festgelegten Restwert übernehmen. Bei der Fahrzeugrückgabe wird eine Überprüfung auf eventuelle Abnutzungen durchgeführt, die über die normale Nutzung hinausgehen. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Übergabe und beantwortet Fragen zur weiteren Vorgehensweise.
Kontakt
0 91 81 / 26 66-0
Autohaus Schielein
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